Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen 
in Wangen im Allgäu

– Satzung –

Präambel

In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Wangen im Allgäu (nachstehend ACK genannt) schließen sich Kirchen und Gemeinden der Stadt Wangen im Allgäu zusammen.

Die Mitglieder der ACK glauben an Jesus Christus als das Haupt der Kirche und den Herrn der Welt. Ihre Grundlage ist das Wort Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt. Sie erkennen das Glaubensbekenntnis von Nicäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift an. Sie wissen sich dem Wort ihres Herrn gemäß[1] verpflichtet zu weiteren Schritten auf dem Weg zur „sichtbaren Einheit im einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft“ (Verfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen). Schon jetzt suchen sie ihrer Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden – 
zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

§ 1       Ziele und Aufgaben

Die ACK fördert die in Christus gegebene Einheit, das Zusammen­wachsen der Kirchen und Gemein­den und macht ihre Verbundenheit in ge­meinsamem Zeugnis und Dienst sichtbar. Dies bezieht sich vornehmlich auf folgende Bereiche:

1.1       Verkündigung des Evan­geli­ums: Die ACK zeigt die gemeinsame Zugehörig­keit zu Jesus Christus durch Begegnungen, ökumenische Gottesdienste, Veranstaltungen und Feiern. 

1.2       Gegenseitige Informa­tionen: Die ACK fördert den Austausch über Glauben, Gottesdienst, Leben und Strukturen der einzelnen Kirchen und Gemeinden und ihrer Traditionen.

1.3       Öffentlichkeitsarbeit: Die ACK vertritt gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit der Stadt Wangen im Allgäu in Gesprächen, Stellungnahmen und Aktionen mit Kommune, Vereinen, Verbänden, der Wirtschaft und den Medien.

1.4       Gesellschaftspolitische Fragen: Die ACK tritt ein für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

1.5       Die ACK Wangen im Allgäu pflegt den Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg.

 

§ 2       Mitglieder

2.1       Mitglieder der ACK können christliche Kirchen und Ge­meinden sein, die in Wangen im Allgäu vertreten sind. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Präambel.

2.2       Mitglieder der ACK sind gegenwärtig die römisch-katholische Kirche (Seelsorgeeinheit Wangen im Allgäu), die evangelische Kirche (Kirchengemeinde Wangen im Allgäu) und die Evangelisch-methodistische Kirche (Gemeinde Wangen im Allgäu).

2.3       Ein neues Mitglied wird durch Beschluss der Delegiertenversammlung aufgenommen. Kirchen oder Gemeinden, die keine Vollmitgliedschaft anstreben, können als beratende Mitglieder an den Sitzungen der ACK teilnehmen. Beratende Mitglieder sind alle zwei Jahre zu bestätigen.

Die Mitgliedschaft endet durch die schriftliche Erklärung des Austritts, durch die Feststellung, dass das Mitglied nicht mehr besteht oder durch den Ausschluss bei schädigendem Verhalten.

Für alle Fragen der Mitgliedschaft ist eine Zweidrittelmehrheit in der Delegiertenversammlung erforderlich.

2.4       Die Mitglieder behalten ihre Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung. Dabei nehmen sie auf die anderen Mitglieder geschwisterliche Rücksicht.

 

§ 3       Delegierten­versammlung

3.1       Die Vertreter der Mitglieder bilden die Delegierten­versammlung. Jedes Mitglied entsendet zwei stimmberechtigte Delegierte, von denen einer Theologe / eine Theologin sein soll. Für jede/n Delegierte/n ist eine Stellvertretung zu benennen.

Jedes Mitglied kann darüber hinaus bis zu vier beratende Mitglieder entsenden.

3.2       Der Vorsitz der Delegiertenversammlung wird für zwei Jahre reihum durch jedes Mitglied wahrgenommen.[2] Jedes Mitglied legt fest, welche/r Delegierte jeweils den Vorsitz übernimmt. Der / die Vorsitzende vertritt die ACK nach außen.

3.3       Die Delegiertenversammlung tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn von jedem Mitglied mindestens ein/e stimmberechtigte/r Delegierte/r anwesend ist.

3.4       Die Delegiertenversammlungen sind nichtöffentlich. Nach Absprache mit dem oder der Vorsitzenden oder durch Beschluss der Delegierten­versammlung können Gäste zu den Sitzungen eingeladen werden.

3.5       Über die Verhandlungen der Delegiertenversammlung wird ein Protokoll gefertigt. Es ist vom Schriftführer / von der Schriftführerin und vom / von der Vorsitzenden zu unterzeichnen und den Delegierten alsbald zuzuleiten.

3.6       Beschlüsse binden Mitglieder nicht, wenn ihre Delegierten eine Erklärung zu Protokoll geben, dass sie den Beschluss nicht mittragen können, oder wenn sie innerhalb von drei Wochen nach der Zusendung des Protokolls Einspruch erheben. Bei Veröffentlichung von Beschlüssen muss über geltend gemachte Vorbehalte informiert werden.

 

§ 4       Schlussbestimmungen

4.1       Die Satzung kann mit Zweidrittelmehrheit in der Delegiertenversammlung geändert werden.

4.2       Die Delegiertenversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit die Auflösung der ACK beschließen. Löst sich die ACK auf, fällt ein etwaiges Vermögen an die ACK Baden-Württemberg.

 

Wangen im Allgäu, Pfingstmontag, 5. Juni 2017

 

(Pfarrer Martin Sauer)                                      (Pastor Klaus Schroer)                                    (Pfarrer Dr. Claus Blessing)

Evangelische Kirchengemeinde                      Evangelisch-methodistische Kirche              Katholische Seelsorgeeinheit 

Wangen im Allgäu                                           Gemeinde Wangen im Allgäu                        Wangen im Allgäu

 


 

[1] „...dass sie alle eins seien, auf dass die Welt glaube“ (Joh 17,21).

[2] 2017-2018 evangelische Kirche, 2019-2020 römisch-katholische Kirche, 2021-2022 Evangelisch-methodistische Kirche usw.

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